Ratgeber · Österreich
Auto aus England in Österreich anmelden: Frist, NoVA, Kosten
Mit Hauptwohnsitz in Österreich dürfen Sie ein Auto aus England nur einen Monat fahren. Was die Anmeldung samt NoVA kostet – und die Alternative.
Zuletzt geprüft: Oktober 2026
Wie lange darf ich mit britischem Kennzeichen fahren?
Entscheidend ist, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt. Mit Hauptwohnsitz in Österreich darf ein Auto mit ausländischem Kennzeichen einen Monat ab der ersten Einbringung nach Österreich verwendet werden; vorübergehende Fahrten ins Ausland unterbrechen diese Frist nicht. War die Anmeldung in dieser Zeit nicht möglich, kann die Frist einmal um einen Monat verlängert werden, ein weiteres Mal nicht. Danach sind die britischen Papiere und Kennzeichentafeln bei der Behörde abzugeben. Seit 2014 gilt ein solches Auto bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort in Österreich – Sie müssen also nachweisen, dass es nicht hier stationiert ist. Ohne Hauptwohnsitz in Österreich, etwa mit Zweitwohnsitz in Tirol oder Salzburg oder für eine Saison, darf das Auto bis zu einem Jahr ab der Einreise verwendet werden. Wer die Frist überschreitet, begeht eine der schwersten Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz (KFG): Dem Lenker drohen Verwaltungsstrafen, dem Halter ein Finanzstrafverfahren, etwa wegen der NoVA. Die ausländische Zulassung gilt dann nicht mehr, und der Versicherungsschutz kann mit ihr wegfallen. NoVA und Kfz-Steuer können allein durch diese Verwendung entstehen, auch wenn das Auto nie angemeldet wurde.
Kann ein Rechtslenker zugelassen werden?
Rechtslenker können in Österreich angemeldet werden, ein Verbot gibt es nicht. Das Auto muss aber die technischen Vorschriften seines Baujahrs erfüllen und braucht unter Umständen Umbauten, meist Scheinwerfer für den Rechtsverkehr und einen Tacho mit km/h-Anzeige. Seit dem Brexit hat ein Auto mit Genehmigung der britischen Behörde möglicherweise keine EU-Typgenehmigung, die Österreich verwenden kann; dann ist eine Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle Ihres Bundeslandes nötig. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Geld ausgeben. Und als Rechtslenker bringt das Auto in Österreich beim Wiederverkauf weniger.
Was die Zulassung umfasst
- Genehmigung: Eintrag in die Genehmigungsdatenbank, wenn eine verwendbare EU-Typgenehmigung vorliegt, sonst eine Einzelgenehmigung („Typisieren“) bei der Landesprüfstelle. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, und Umbauten können nötig sein.
- NoVA, berechnet aus Marktwert und CO2-Wert und im Zuge der Anmeldung zu bezahlen.
- Eine §57a-Begutachtung (Pickerl), die bei einem Auto dieses Alters danach jedes Jahr fällig ist.
- Haftpflichtversicherung in Österreich, dann Anmeldung bei einer Zulassungsstelle, wo Sie österreichische Kennzeichen und den Zulassungsschein bekommen.
Was es kostet
- NoVA 2026: (CO2 in g/km − 91) ÷ 5 Prozent des Nettowerts, höchstens 80 %, plus ein Malus von 80 Euro für jedes g/km über 155, minus 350 Euro. Der Abzug von 91 g/km sinkt 2027 auf 88.
- Bei einem Gebrauchtwagen aus einem Drittstaat ist die Bemessungsgrundlage der Marktwert ohne Umsatzsteuer (der Eurotax-Mittelwert, wenn der Kaufpreis niedriger war). Die meisten britischen Autos um Baujahr 2018 haben nur einen NEFZ-CO2-Wert, der mit 1,27 multipliziert wird, und der Malus gilt in voller Höhe, ohne Abschlag für das Alter des Autos.
- Rechenbeispiel (angenommene Werte): VW Golf 1.5 TSI von 2018, 116 g/km NEFZ (147 nach × 1,27), Wert rund 10.000 Euro. NoVA rund 750 Euro.
- Rechenbeispiel (angenommene Werte): Ford Kuga 2.0 TDCi von 2018, 135 g/km NEFZ (171), Wert rund 11.700 Euro. NoVA rund 2.800 Euro, davon 1.280 Euro Malus.
- Rechenbeispiel (angenommene Werte): Range Rover Sport SDV6 von 2018, 185 g/km NEFZ (235), Wert rund 33.300 Euro. NoVA rund 15.700 Euro, davon 6.400 Euro Malus.
- Dazu kommen rund 130–180 Euro für die Genehmigung sowie Pickerl, Anmeldung, Kennzeichen und eventuelle Arbeiten an den Scheinwerfern.
- Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) sind seit Juli 2025 von der NoVA befreit; die Genehmigung bleibt.
Die Alternative: zurück nach Großbritannien verkaufen
Naheliegend wäre, das Auto selbst nach England zurückzufahren. Von Wien nach Calais sind es rund 1.350 Kilometer: zwei lange Tage am Steuer, dazu Sprit, die Überfahrt über den Ärmelkanal, die Rückreise und danach noch der Verkauf in Großbritannien. Das geht nur, solange MOT und britische Versicherung gültig sind. Und ist die Frist von einem Monat (mit Verlängerung zwei) abgelaufen, ist schon die Fahrt bis zur Grenze die Verwendung eines Autos, das längst in Österreich angemeldet sein müsste. Wir holen Ihr Auto gratis mit dem Transporter an Ihrer Adresse ab, erledigen die Exportformalitäten und überweisen Ihnen am Tag der Abholung Pfund Sterling (£).
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Mein britisches Auto bewertenHäufige Fragen
Kann ich die NoVA vorher selbst ausrechnen?
Ja. Nehmen Sie den CO2-Wert aus dem V5C (einen NEFZ-Wert mal 1,27), ziehen Sie 91 ab und teilen Sie durch 5 – das ist der Steuersatz in Prozent, höchstens 80 %. Diesen Satz wenden Sie auf den Nettomarktwert des Autos an, addieren 80 Euro für jedes g/km über 155 und ziehen 350 Euro ab. Die Regeln veröffentlicht das Finanzministerium (BMF).
Bekomme ich die NoVA zurück, wenn ich Österreich später wieder verlasse?
Meist nicht. Seit 1. Juli 2026 wird die NoVA bei der Ausfuhr nur noch für Autos vergütet, die höchstens 48 Monate alt sind. Bei einem typischen älteren Auto aus England ist sie nach der Anmeldung also weg.
Ich fahre ein Firmenauto meines britischen Arbeitgebers. Gilt die Monatsfrist auch für mich?
Die Vermutung, dass das Auto in Österreich stationiert ist, gilt auch für Dienstnehmer einer ausländischen Firma, die ein Firmenauto in Österreich verwenden. Sie können sie aber mit Nachweisen widerlegen, etwa mit Tätigkeitsberichten, die zeigen, dass das Auto im Ausland stationiert ist.
Was, wenn die MOT abgelaufen ist?
Kein Problem. Wir kaufen auch Autos mit abgelaufener MOT, ohne britische Kfz-Steuer oder mit SORN und holen sie mit dem Transporter ab.
Regeln, Sätze und Grenzwerte ändern sich. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Zusammenfassung mit Stand Oktober 2026 und keine Rechts- oder Steuerberatung – prüfen Sie die aktuelle Lage bei der Zulassungsbehörde, bevor Sie sich darauf verlassen.
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